Wissen, was drin ist

 

Japanischer Whisky ist ja schon lang kein Geheimtipp mehr. Seit den 1920ern wird Whisky in Japan gebrannt und wird international immer beliebter. Wie viele andere Nationen ist inzwischen aber auch Japan besorgt, dass Whisky als „Japanese“ verkauft wird, der Inhalt aber alles Andere als japanisch ist. Gerade bei den Preisen die derzeit für japanischen Whisky aufgerufen werden, ist es nicht verwunderlich, dass Händler Whisky aus anderen Ländern zukaufen und es als ihr eigenes Produkt verkaufen. Ein Spiel mit dem Feuer, denn wir Verbraucher haben keinen Überblick mehr wo jetzt wirklich japanischer Whisky drin ist. Das soll jetzt einfacher werden, denn ab April gibt es Regeln für die Herkunftsbezeichnung!

Leider ist es Gang und gebe, dass Whisky in anderen Ländern zugekauft wird und dann aber als „heimisches“ Produkt verkauft wird. Das ist allerdings nicht nur in Japan ein Problem, auch bei uns in Deutschland gibt es per Definition keine klaren und einheitlichen Regelungen für Whisky. So ist es möglich, dass ein „Sächsischer Single Malt Whisky“ aus Dresden, eigentlich schottischen Inhalt hat und gar nicht in Sachsen gebrannt wurde. Auch bei den Zutaten oder Fassreifungen wird der ein oder anderen Hersteller erfinderisch. Lagerung in Tonkrügen oder Zugabe von Beeren oder Blüten sind laut schottischem Gesetz untersagt. Da es in Deutschland aber keine solche Regelung gibt, darf sich leider auch Whisky der gar kein Whisky ist, Whisky nennen.

 

Aber endlich gibt es Regeln, zumindest in Japan

 

Diesem Treiben haben jetzt zumindest die Japaner einen Riegel vorgeschoben. Die „ Japan Spirits & Liqueurs Makers Association“ hat jetzt einheitliche Regelungen festgelegt, die die Herkunftsbezeichnung für japanischen Whisky schützen. Ab dem 01.April 2021 gelten folgende Regelungen:

  • Ausgangsprodukt muss gemälztes Getreide sein, anderes Getreide darf ergänzt werden
  • Das Wasser für die Produktion muss aus Japan stammen
  • Der gesamte Produktionsprozess muss in Japan stattfinden
  • Destilliert werden darf maximal bis 95%vol.
  • Der Whisky muss mindestens 3 Jahre in Holzfässern mit einem maximalen Volumen von 700 Litern gelagert werden
  • Die Abfüllung der Flaschen findet in Japan statt, der Alkoholgehalt des Whiskys darf 40% vol. nicht unterschreiten
  • Das Färben mit Zuckerkulör (E150) ist erlaubt

Wer weiterhin Whisky zukauft, darf auf seinem Whisky auch keine landestypischen Schriftzeichen und Motive oder Städte-und Regionsnamen verwenden. Dies könnte den Verbraucher in die Irre führen.

Bis zum 31.März 2024 gilt eine Übergangsfrist, damit Whisky welcher jetzt produziert wird oder noch Lagert, nicht vernichtet werden muss.

Wir dürfen also gespannt sein, welche Unternehmen ihre Produktionskapazitäten in den nächsten Jahren ausbauen und halten euch auf dem Laufenden!

 

Endlich Herkunftregelungen für japanischen Whisky

Damit ihr aber nicht ganz auf dem Trockenen sitzen müsst, empfehlen wir euch zum Schluss noch die Whiskys der Brennerein von Nikka. Egal ob Single Malt, Grain oder Blend, im klassischen Bourbonfass oder ausgefallenem AppleBrandy Fass gereift, hier findet jeder den richtigen Whisky. Und der kommt tatsächlich zu 100% aus Japan 😉